Gemäß der gesetzlichen Regelung der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind seit November 2012 in jedem Betrieb Brandschutzhelfer auszubilden. In der Regel ist ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ausreichend, dies kann aber zum Beispiel durch erhöhte Brandgefährdung, die unter Umständen vorliegt, auch höher sein. Unter Beachtung von möglichen Krankheitszeiten und Urlaubszeiten empfehlen wir ca. 10 % der Mitarbeiter auszubilden.
- Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer beinhaltet *einen theoretischen Teil (u.a. Brandentstehung, Grundprinzipien des Brandschutzes, Verhalten im Brandfall, Gefahren durch Brände)
- einen praktischen Teil (Löschen eines Feuers am mobilen Feuerlöschtrainer)