Gefahrgutbeauftragte

Ihr Profi für Gefahrgutrecht

Seit dem 1. Januar 2000 sind alle Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, dazu verpflichtet, schriftlich einen Gefahrengutbeauftragten zu bestellen. Diese Vorgabe gilt unabhängig davon, ob die Beförderung mit Straßen-, Luft-, Wasser- oder Eisenbahnfahrzeugen erfolgt. Die Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GbV) sieht bei Verstoß ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro vor.

Wir begleiten Ihren Gefahrenguttransport

Damit Sie beim Transport von Gefahrengütern jederzeit auf der sicheren Seite sind, stehen unsere geschulten Sicherheitsingenieure Ihnen als erfahrene Gefahrengutbeauftragte zur Seite. Wir kennen die Anforderungen und Aufgaben dieser Position und sind sicher im Umgang mit dem deutschen Gefahrgutrecht. Das erspart Ihnen zeitaufwendige Schulungen und gibt Ihnen jederzeit ein sicheres Gefühl beim Transport von gefährlichen Gütern.

Sie benötigen einen Gefahrengutbeauftragten, der Ihren Gefahrguttransport fachkundig und zuverlässig begleitet? Dann sprechen Sie uns an – telefonisch oder per E-Mail. Unser Team freut sich darauf, Ihnen bei Ihrem Anliegen zur Seite zu stehen.

 

Die Aufgaben eines Gefahrengut­beauftragten

Die GbV setzt fest, dass jeder Gefahrguttransport von einem geschulten Gefahrengutbeauftragten begleitet und koordiniert werden muss. Dieser berät das Unternehmen zu den geeigneten Schutzmaßnahmen und erläutert, welche Maßnahmen zur Einhaltung der Gefahrgutvorschriften ergriffen werden müssen. Er überwacht den Transport und dokumentiert nicht nur seine Überwachungstätigkeit, sondern auch eventuelle Unfälle und Verstöße während des Transports. Auch die Erstellung des Jahresberichts für externe Behörden oder die Unternehmensleitung fällt in seinen Aufgabenbereich. Hier werden Tätigkeiten des Unternehmens zusammengefasst, die den Transport gefährlicher Güter betreffen.

Darüber hinaus kann auch die sicherheitstechnische Schulung der Mitarbeiter durch den Gefahrengutbeauftragten erfolgen.

Weitere Einsatzbereiche des Gefahren­gutbeauftragten

Zu den weiteren Aufgaben und Pflichten des Gefahrengutbeauftragten gehören:

  • Schriftliche Aufzeichnung aller überwachten Geschäftsvorgänge und Personen
  • Erstellung von Unfallberichten in Bezug auf die Gefahrgutbeförderung
  • Dokumentation aller Angaben zur Beurteilung der Sicherheitslage
  • Meldung aller erkannten und analysierten Fehler an das Unternehmen

Die notwendigen Fachkenntnisse, um diese Aufgaben verantwortungsvoll wahrzunehmen, bekommen Gefahrengutbeauftragte im Rahmen einer umfangreichen Schulung vermittelt.

Das dabei erhaltene Wissen wird abschließend im Rahmen einer Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgefragt. Erst dann erhalten die Schulungsteilnehmer den so genannten „EG-Schulungsnachweis“, der für fünf Jahre gültig ist.

Wir sichern auch gefährliche Güter

Unsere Gefahrengutbeauftragte verfügen über alle notwendigen Nachweise, um Sie bei der Beförderung von gefährlichen Gütern fachkundig zu unterstützen. Als erfahrener Fachbetrieb für Arbeitsschutz legen wir viel Wert darauf, unser Personal regelmäßig zu schulen und orientieren uns dabei an den aktuellen Normen, Gesetzen und Bestimmungen.

Weitere Informationen zu unserem Team und zu unserer über 30-jährigen Unternehmensgeschichte finden Sie auf unserer Über uns-Seite.

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