Gesundheitsschutz- koordinator auf Baustellen (SiGeKo)
Wir behalten Ihre Sicherheit im Auge
Obwohl die Baustellenverordnung diesbezüglich klare Aussagen enthält, sind sich viele Bauherren unsicher, ob auf Ihrer Baustelle der Einsatz eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators notwendig ist. Damit Sie nicht den Überblick verlieren, sollten Sie deshalb unbedingt auf die Beratung eines professionellen und kompetenten Fachbetriebs setzen.
Die Experten von ABD Depner stehen Ihnen dazu mit Ihrem Fachwissen aus über 30 Jahren Unternehmensgeschichte zur Seite. Wir kennen die Gesetzgebung und alle relevanten Vorgaben und übernehmen für Sie die Planung, Koordination und Ausführung Ihrer Baumaßnahmen. Sprechen Sie uns an und wir erläutern Ihnen gerne die individuellen Möglichkeiten für Ihr Bauprojekt.
So unterstützen Sie unsere Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren
Paragraph 3 der Baustellenverordnung gibt vor, dass ein SiGeKo bestellt werden muss, sobald in eine Baumaßnahme mehrere Firmen bzw. Gewerbe involviert sind. Auch wenn der Umfang der Arbeiten 500 Personentage überschreitet oder auf der Baustelle besonders gefährliche Tätigkeiten verrichtet werden, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator vor Ort sein.
Als erfahrener Fachbetrieb für Arbeitsschutz wissen wir, dass es oft mit viel Aufwand und Zeit verbunden ist, einen passenden, kompetenten und vertrauenswürdigen SiGeKo zu finden.
Verlassen Sie sich auf unsere Erfahrung
Damit Sie sich jederzeit in den besten Händen fühlen können, kümmern sich unsere erfahrenen und qualifizierten Koordinatoren gerne um Ihre Baumaßnahme. Unsere Profis erarbeiten einen Sicherheits- bzw. Gesundheitsplan und bilden somit die Grundlage für spätere Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Belangen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes – von der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde bis zur Übergabe des Bauwerks.
Unsere Leistungen in diesem Bereich
Um Ihnen einen ersten Überblick über die verschiedenen Einsatzbereiche unserer Koordinatoren zu verschaffen, führen wir an dieser Stelle beispielhaft einige typische Tätigkeiten des SiGeKo auf. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch viele weitere Leistungen in diesem Bereich an.
- Erstellung der Vorankündigung bei der zuständigen Behörde
- Einsatz von ausgebildeten, geeigneten Sicherheits- / Gesundheitsschutzkoordinatoren in der Planungsphase und in der Ausführungsphase
- Ausarbeitung eines Sicherheits- / Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan)
- Erstellung einer Unterlage für spätere Instandhaltungsarbeiten
Sollten Sie unsicher sein, ob die Baustellenverordnung für Sie zutrifft, empfehlen wir einen Blick auf die Aktivitäten nach der Baustellenverordnung.