Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Lehrinhalte der Ausbildungsunterlagen beinhalten die Aussagen der DGUV Regel 100 – 500 zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen und zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308 – 008. Nach ihrer bestandenen Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnehmerbescheinigung und einen Bedienerausweis.
Inhalte sind u.a.
- Berufsgenossenschaftliches und gesetzliches Regelwerk
- Unfälle mit Hubarbeitsbühnen
- Physikalische Grundlagen
- Technische Normen
- Haftung des Bedieners
- Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-008
- Theoretische und praktische Prüfung
Das Seminar richtet sich an Bediener von Scherenhubarbeitsbühnen.