Führen von Hubarbeitsbühnen

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, der mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Die Lehrinhalte der Ausbildungsunterlagen beinhalten die Aussagen der DGUV Regel 100 – 500 zum Betrieb von Hubarbeitsbühnen und zur Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308 – 008. Nach ihrer bestandenen Prüfung erhalten die Teilnehmer eine Teilnehmerbescheinigung und einen Bedienerausweis.

Inhalte sind u.a.

  • Berufsgenossenschaftliches und gesetzliches Regelwerk
  • Unfälle mit Hubarbeitsbühnen
  • Physikalische Grundlagen
  • Technische Normen
  • Haftung des Bedieners
  • Fahrübungen nach DGUV Grundsatz 308-008
  • Theoretische und praktische Prüfung

Das Seminar richtet sich an Bediener von Scherenhubarbeitsbühnen.

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